Seitenbereiche
© Shisu_ka - stock.adobe.com
STEUER
NEWS
INFORMANT

Stets Aktuell und nicht von Gestern! Bleiben Sie auf dem Laufenden und seien Sie jederzeit über interessante gesetzliche Neuerungen und Gerichtsentscheidungen informiert.

Besonderheiten bei der Vermietung von Wohnungen mit einer Wohnfläche von über 250 qm

https://www.mennundmenn.de/news_mandanten/

Einkünfteerzielungsabsicht

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird regelmäßig zur Abgrenzung einer steuerlich nicht beachtlichen Liebhaberei von einer entgeltlichen Wohnungsvermietung ausgegangen, wenn das Mietentgelt mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Dies bedeutet, dass in diesem Fall keine positive Totalüberschussprognose vorgelegt werden muss, damit das Mietverhältnis als entgeltlich anerkannt wird (§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz/EStG).

Ortsübliche Miete 2024

Da jeweils zu Jahresanfang die Mietspiegel in vielen Städten und Gemeinden angepasst werden, sollte alljährlich geprüft werden, ob das derzeitige Mietentgelt das erforderliche Preisniveau noch erfüllt. Gegebenenfalls müssen Mietverträge zum Erhalt des vollen Werbungskostenabzugs entsprechend angepasst und Mieten erhöht werden.

Besonderheiten bei Luxusimmobilien

Bei einer Vermietung von Wohnimmobilien mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm – sogenannter Luxusimmobilien – muss die Vermieterin bzw. der Vermieter immer eine Einkünfteerzielungsabsicht mittels einer Totalüberschussprognose nachweisen. Dies hat der Bundesfinanzhof/BFH in einem Fall entschieden, indem die Eltern Villengebäude an ihre Kinder vermieteten und jährliche Verluste von über € 100.000,00 geltend gemacht haben (Urteil vom 20.6.2023, IX R 17/21; veröffentlicht am 16.11.2023).

Stand: 18. November 2023

Bild: ijeab - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über die Sozietät Menn & Menn
Wir sind Steuerberater in Bad Krozingen bei Freiburg und bieten ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Neben der klassischen Steuerberatung bieten wir Beratung für Apotheken, Ärzte, Zahnärzte, Unternehmen und Unternehmer an. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach via online Kontaktformular.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Menn & Menn Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.