Seitenbereiche
Illustration
STEUER
NEWS
INFORMANT

Stets Aktuell und nicht von Gestern! Bleiben Sie auf dem Laufenden und seien Sie jederzeit über interessante gesetzliche Neuerungen und Gerichtsentscheidungen informiert.

Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023

https://www.mennundmenn.de/news_mandanten/

Bisherige Regelung

Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wurde im Zuge der Umstellung der Besteuerung von Renten auf die nachgelagerte Besteuerung ein jährlich um 2 Prozent ansteigender Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen bis ins Jahr 2025 eingeführt. Die stufenweise Erhöhung des Sonderausgabenabzugs endete zum 31.12.2022.

Vollständiger Sonderausgabenabzug

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) wurde mit Wirkung ab 2023 ein vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen (Rentenversicherungsbeiträge) eingeführt (§ 10 Abs. 3 EStG idF JStG 2022). Ursprünglich war vorgesehen, den vollständigen Sonderausgabenabzug erstmals im Jahr 2025 zuzulassen. Für 2023 erhöht sich dadurch der Sonderausgabenabzugsbetrag um vier Prozent. Unverändert gilt, dass Altersvorsorgeaufwendungen bis zu dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung West berücksichtigt werden können. Der Höchstbeitrag beträgt 2023 € 26528 (= 24,7 % aus der Beitragsbemessungsgrenze € 107.400,00).

Wegfall der Vorsorgepauschale

Als Folgeänderung entfällt die Übergangsregelung zum Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen in Form einer Vorsorgepauschale bei der Erhebung der Lohnsteuer (§ 39 b Abs. 4 Einkommensteuergesetz).

Stand: 28. Dezember 2022

Bild: rh2010 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über die Sozietät Menn & Menn
Wir sind Steuerberater in Bad Krozingen bei Freiburg und bieten ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Neben der klassischen Steuerberatung bieten wir Beratung für Apotheken, Ärzte, Zahnärzte, Unternehmen und Unternehmer an. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach via online Kontaktformular.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Menn & Menn Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.