Seitenbereiche
Illustration
STEUER
NEWS
INFORMANT

Stets Aktuell und nicht von Gestern! Bleiben Sie auf dem Laufenden und seien Sie jederzeit über interessante gesetzliche Neuerungen und Gerichtsentscheidungen informiert.

Umsatzsteuerpflicht einer Privatklinik

https://www.mennundmenn.de/news_aerzte/

Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Gemäß Artikel 132 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) können Mitgliedstaaten „Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie damit eng verbundene Umsätze“ unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerpflicht ausnehmen. Voraussetzung nach dieser Vorschrift ist unter anderem, dass die Behandlungsleistungen von öffentlich rechtlichen oder vergleichbaren Einrichtungen durchgeführt werden.

Anwendung auf Privatklinik

Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf kann sich eine Privatklinik, die überwiegend nicht medizinisch indizierte Schönheitsoperationen ausführt, nicht auf die genannte Vorschrift der MwStSystRL beziehen. Begründung: Die erbrachten Leistungen solcher Privatkliniken seien mit Leistungen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser nicht vergleichbar (Az 1 K 1994/13 U).

Der Fall

Eine Ärztin betrieb eine Fachklinik für plastische und kosmetische Chirurgie. Die in der Klinik durchgeführten ärztlichen Leistungen waren sowohl medizinisch indizierte Heilbehandlungen als auch Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation. Das Finanzamt behandelte die gesamten Umsätze als umsatzsteuerpflichtig. Das Finanzamt begründete die Auffassung damit, dass die Privatklinik keine Zulassung nach § 108 SGB V hatte. Darüber hinaus konnten medizinisch indizierte Operationsleistungen anhand der Ausgangsrechnungen nicht von Schönheitsoperationen abgegrenzt werden.

Stand: 28. Mai 2018

Bild: Aycatcher - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über die Sozietät Menn & Menn
Wir sind Steuerberater in Bad Krozingen bei Freiburg und bieten ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Neben der klassischen Steuerberatung bieten wir Beratung für Apotheken, Ärzte, Zahnärzte, Unternehmen und Unternehmer an. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach via online Kontaktformular.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Menn & Menn Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.