Seitenbereiche
Illustration
STEUER
NEWS
INFORMANT

Stets Aktuell und nicht von Gestern! Bleiben Sie auf dem Laufenden und seien Sie jederzeit über interessante gesetzliche Neuerungen und Gerichtsentscheidungen informiert.

Mindestlöhne in der Pflege

https://www.mennundmenn.de/news_aerzte/

Dritte Verordnung

Zum 1.11.2017 ist die „Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ in Kraft getreten. Die Verordnung gilt bis April 2020 und sieht unter anderem verbindliche Mindestlöhne vor. Die Verordnung gilt bundesweit – auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche.

Mindestlöhne

Vom 1.11.2017 bis 31.12.2017 gilt ein Mindestlohn von € 10,20 (West) bzw. € 9,50 (Ost). Ab dem 1.1.2018 erhöht sich der Mindestlohn auf € 10,55 (West) bzw. € 10,05 (Ost). Ab dem 1.1.2019 beträgt der Mindestlohn € 11,05 bzw. € 10,55. Vom 1.1.2020 bis 30.4.2020 soll der Mindestlohn schließlich € 11,35 (West) bzw. € 10,85 (Ost) betragen.

Stand: 28. November 2017

Bild: Dusko - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über die Sozietät Menn & Menn
Wir sind Steuerberater in Bad Krozingen bei Freiburg und bieten ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Neben der klassischen Steuerberatung bieten wir Beratung für Apotheken, Ärzte, Zahnärzte, Unternehmen und Unternehmer an. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach via online Kontaktformular.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Menn & Menn Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.