Seitenbereiche
Illustration
STEUER
NEWS
INFORMANT

Stets Aktuell und nicht von Gestern! Bleiben Sie auf dem Laufenden und seien Sie jederzeit über interessante gesetzliche Neuerungen und Gerichtsentscheidungen informiert.

Hinweise zur Feststellungserklärung zur neuen Grundsteuer

https://www.mennundmenn.de/news_mandanten/

Feststellungserklärung

Eigentümer von im Inland gelegenen Grundstücken, darunter fallen u.a. Wohnungseigentum, Ein-, Zweifamilienhäuser oder Teileigentum, werden spätestens im März/April 2022 zur Abgabe einer Feststellungserklärung für die Ermittlung der neuen Grundstückswerte aufgefordert. Abgabepflichtig sind auch Erbbauberechtigte.

Erforderliche Angaben

Eine relativ einfache Bewertung gilt dabei für Wohngrundstücke. Hier müssen Grundbesitzer im Wesentlichen folgende Angaben erklären: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Angaben zur Gebäudeart, die Wohnfläche sowie das Baujahr des Gebäudes. Für im Sachwertverfahren zu bewertende Geschäftsgrundstücke oder gemischt genutzte Grundstücke muss u.a. die Brutto-Grundfläche ermittelt werden. Die Brutto-Grundfläche ist definiert als Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge, Bekleidungen, Putz, Außenschalen usw. sind hinzuzurechnen. Nicht dazu zählen hingegen nicht nutzbare Dachflächen, Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen, z. B. nicht nutzbare Dachflächen, fest installierte Dachleitern und -stege. Näheres zum Begriff der Brutto-Grundfläche ist in Anlage 24 zum Bewertungsgesetz (BewG) erläutert.

Abfrage des Bodenrichtwertes

Die maßgeblichen Bodenrichtwerte zum 1.1.2022 werden voraussichtlich erst Anfang des zweiten Quartals 2022 zur Verfügung stehen. Sie können bei den Gutachterausschüssen der Städten/Gemeinde abgefragt werden oder online über das Bodenrichtwertinformationssystem der Länder BORIS.

Online-Übermittlung

Die Feststellungserklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln und können ab dem 1.7.2022 über die Onlineplattform der Finanzverwaltung (ELSTER, www.elster.de) erstellt und übermittelt werden.

Stand: 24. Februar 2022

Bild: Daniel Bahrmann - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über die Sozietät Menn & Menn
Wir sind Steuerberater in Bad Krozingen bei Freiburg und bieten ganzheitliche Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Neben der klassischen Steuerberatung bieten wir Beratung für Apotheken, Ärzte, Zahnärzte, Unternehmen und Unternehmer an. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach via online Kontaktformular.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Menn & Menn Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.