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Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

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Das Gesetz

Ende 2025 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz werden vor allem zwei große Ziele verfolgt: Zum einen sollen Pflegefachpersonen mehr eigenständige Befugnisse erhalten und zweitens soll die Bürokratie in der Pflege weiter verringert werden.

Eigenverantwortliche Heilkundeausübung

Pflegefachkräfte dürfen jetzt auch selbstständig bestimmte medizinische Leistungen erbringen, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Zu den Leistungen zählen u. a. die Behandlung chronischer Erkrankungen, Diabetesversorgung, Wundmanagement oder Demenzversorgung. Den Leistungen muss eine ärztliche Erstdiagnose vorausgehen.

Pflegerische Bedarfsleistungen

Darüber hinaus dürfen Pflegefachpersonen bestimmte von den Pflegeberufsverbänden festgelegte Leistungen auch ohne ärztliche Diagnose erbringen, wenn sie selbst einen pflegerischen Bedarf festgestellt haben. Ferner sollen die Fristen für die Selbstverwaltung, um ärztliche Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen zu übertragen, verkürzt werden, damit neue Kompetenzen schneller in der Praxis ankommen.

Entbürokratisierung

Schließlich soll die Pflegedokumentation auf das gesetzlich notwendige Maß reduziert werden. Prüfungen durch die Medizinischen Dienste (MD) sollen künftig frühzeitiger angekündigt werden. Doppelprüfungen sollen so weit wie möglich verhindert und Prüfungen zusammengeführt werden.

Stand: 24. Februar 2026

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Erscheinungsdatum:

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