Steuernews TV November 2024
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Postrechts vom 18.7.2024 wurde das alte Gesetz von 1997 erneuert. Briefportopreise sollen erschwinglich bleiben und eine flächendeckende Versorgung an sechs Tagen in der Woche soll weiter gewährleistet sein. Wesentlicher Punkt des neuen Postrechtsmodernisierungsgesetzes ist die Verlängerung der Zustellzeiten. Die Postreform hat auch Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten. Ihr Update jetzt in Steuernews TV.
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts: Was ändert sich bei der Zustellung von Verwaltungsakten?
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Postrechts vom 18.7.2024 (veröffentlicht im BGBl 2024 I Nr. 236) wurde das alte Gesetz von 1997 erneuert. Briefportopreise sollen erschwinglich bleiben und eine flächendeckende Versorgung an sechs Tagen in der Woche soll weiter gewährleistet sein.
Wesentlicher Punkt des neuen Postrechtsmodernisierungsgesetzes ist die Verlängerung der Zustellzeiten:
Bisher mussten 80 % der Briefe am folgenden Werktag und 95 % am zweiten Werktag zugestellt werden. Künftig müssen Standardbriefsendungen zu 95 % am dritten Werktag und zu 99 % am vierten Werktag beim Empfänger sein. Die 95%ige Zustellung verschiebt sich also um einen Tag vom dritten auf den vierten Tag.
Die Postreform hat auch Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten:
Ein Verwaltungsakt wird erst mit Bekanntgabe wirksam und verbindlich. Als Steuerbescheid gilt erst ein bekannt gegebener Verwaltungsakt. Bisher fingierte die Abgabenordnung im Fall der Übermittlung schriftlicher Verwaltungsakten durch die Post einen Bekanntgabezeitpunkt von drei Tagen ab Erlassdatum des Verwaltungsaktes (für Auslandszustellungen gilt ein Monat). Die Bekanntgabefiktion wird ab 1.1.2025 auf vier Werktage verlängert.